Um die geltenden Gebühren für die Art des Visumantrags und die Dienstleistung zu überprüfen, klicken Sie bitte unten auf die entsprechenden Themen. 

Visumgebühren

Die Visumgebühren ändern sich halbjährlich (alle 6 Monate), gemäß dem von der Regierung der Republik Korea festgelegten Wechselkurs. 

Daher gelten die neuen Visumgebühren für Anträge, die nach dem 23. Dezember 2022 eingehen und gelten bis zum 15. Juni 2023.

 

Bitte beachten Sie, dass alle Visumgebühren von der Regierung der Republik Korea festgelegt werden.  

Das Korea Visa Application Center (KVAC) ist berechtigt, diese Visumgebühren im Auftrag der Botschaft der Republik Korea in Berlin einzuziehen. 

Die Visumgebühren variieren je nach Nationalität des Visumantragstellers. 

 

Nachfolgend finden Sie die Visumgebühren, die NUR für Staatsangehörige aus Deutschland, Frankreich und dem Vereinigten Königreich gelten.  Die Gebühren für alle anderen Nationalitäten, prüfen sie bitte hier.

Nationalität Bis zu 90 Tage - Einmalige Einreise Über 90 Tage - Einmalige Einreise Bis zu / über 90 Tage - Mehrfache Einreise
USD EUR USD EUR USD EUR
Deutsch 40 37,6 60 56,4 90 84,6
Französisch 40 37,6 60 56,4 90 84,6
Britisch 130 122,2 200 188 250 235

Bitte stellen Sie sicher, dass Sie die für Ihre Nationalität geltenden Visumgebühren prüfen, bevor Sie die Überweisung tätigen. 

[Nur für deutsche Staatsangehörige]  Die Regierung der Republik Korea hat mit Deutschland gegenseitige Erleichterungen und nationale Vereinbarungen unterzeichnet, um die folgenden Ausnahmen festzulegen: Studenten (alle D-2 Visumarten), Trainee (alle D-4* Visumarten), Unternehmensinternversetzter Arbeitnehmern (D-7-1 und D-7-2), Unternehmen/Ausländische Investoren (alle D-8 Visumarten), Internationaler  Handel (alle D-9 Visumarten), Ausländer mit besonderen Fähigkeiten (E-7) die an Marketingaktivitäten teilnehmen, sind alle von Visumgebühren befreit. 

*Die Visumgebühren für alle D-4 Visumarten entfallen nur dann, wenn der Zweck der Beantragung eines D-4 Visums darin besteht, Kurse vor dem Besuch einer koreanischen Universität zu besuchen, von der der/die Bewerber/in bereits einen Zulassungsbescheid hat. 

 

[Nur für französische Staatsangehörige]  Französische Staatsangehörige sind bei der Beantragung eines Working Holiday Visums  (H-1) von den Visumgebühren befreit.

Servicegebühren

Das Korea Visa Application Center (KVAC) wurde von der Regierung der Republik Koreas ermächtigt, die unten aufgeführten Servicegebühren zu erheben.

IOM KVAC Obligatorische Servicegebühren
Service Gebühren in EUR
KVAC Berlin, Paris, London - Visum Antragstellung 60

 

IOM KVAC Optionale Dienste/Gebühren
Service Gebühren in EUR
KVAC Berlin - Reisepass Rückgabe per Einschreiben-Einwurf 8
KVAC Paris - Reisepass Rückgabe per Einschreiben-Einwurf (nur innerhalb Festland) 10
KVAC London - Reisepass Rückgabe per Einschreiben-Einwurf (nur innerhalb des Vereinigten Königreichs) 15

 

Wichtige Hinweise

  • Unabhängig vom Ergebnis Ihres Visumantrags werden weder die Visumgebühren, noch die Servicegebühren erstattet.
  • Die erforderlichen Visum- und Servicegebühren, sowie optionale Servicegebühren, müssen vor Einreichung des Visumantrags bezahlt werden. Eine Kopie des Zahlungsnachweises muss bei der Einreichung Ihres Visumantrags beigefügt werden. 
     
  • KVAC kann einen detaillierten Zahlungsnachweis erstellen, in dem alle bezahlten Leistungen aufgeführt sind. Wenn Sie eine Unstimmigkeit im Bezug auf Ihre Zahlung feststellen, wenden Sie sich bitte zur Klärung an das KVAC-Team und/oder melden Sie die Unstimmigkeit der Botschaft der Republik Korea in Berlin.  

Für weitere Informationen, besuchen Sie bitte die Webseite der Botschaft der Republik Korea in Berlin und die Webseite des Korea Visa Portals.